Kontroll- bzw. Überprüfungszeiträume der Leitungsanlage nach der Technischen Regel für Gasinstallation (DVGF-TRGI 2008)
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Die Leitungsanlage muss jährlich einmal gezielt einer Sichtkontrolle unterzogen werden.
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Die Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit ist alle 12Jahre durch ein Vertragsinstallationsunternehmen prüfen zu lassen
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